Dresden, den 15. August 1868. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7215).
* Die neue Eisenbahnlinie "welche von Cottbus nach Großenhain geführt, und in Cottbus mit der Berlin-Görlitzer, in Großenhain mit der Pristewitz-Großenhainer Bahn in direkten Schienenfluß gesetzt werden soll" wurde in 17 Artikel [Paragraphen] festgesetzt, zu Wort kommen auch Bahnpolizei, Telegraphenleitung usw. - Betrifft die Herstellung einer Eisenbahn von Cottbus über Drebkau, Senftenberg, Ruhland und Ortrand nach Großenhain.
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