Berlin, den 18. März 1868. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 7057).
* Verleihung an die Stadtgemeinde Forst Lausitz das Expropriationsrecht für die erforderlichen Grundstücke und dem Recht der Entnahme von Chausseebau- und Unterhaltmaterial, sowie das Recht, für den zukünftigen Unterhalt der Straße das geltende Chausseegeld zu erheben. Die Straße Cottbus nach Bad Muskau durchquerte den Kreis Sorau Niederlausitz.
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