Gesetz, betreffend die Aufhebung verschiedener Bestimmungen über den Verkehr mit Staats- und anderen Papieren, sowie über die Eröffnung von Aktienzeichnungen für Eisenbahn-Unternehmungen.
Vom 1. Juni 1860.
Berlin, den 1. Juni 1860. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5231).