Berlin, Decker 1869. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7429)
* Nachtragstext auf drei Seiten "Zu dem Reglement der Land-Feuersozietät, für das Markgrafthum Niederlausitz und die Distrikte Jüterbogk und Belzig" von 1855 betreffend Stimmberechtigung in Kreistag und Landtag (Ritterschaft, Landgemeinden, Stand der Städte, Kreisdirektoren, Kreislagerbücher usw.), "...Anstifter einer Feuersbrunst...ermittelt, erhält eine Prämie von..., tritt gerichtliche Verurtheilunhg ein...bis zu 300 Thalern erhöht werden".
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