Wilfried Melchior Antiquariat

Bekanntmachung, betreffend die Verhältnißzahlen für die Umrechnung der bisherigen Landesmaaße und Gewichte in die durch die Maaß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund festgestellten neuen Maaße und Gewichte.

Vom 13. Mai 1869.

Berlin, den 13. Mai 1869. S. 746-773 (komplett) mit 15 Blatt Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7428)
* Enthaltend ausführliche Tabellen für "Provinzen, in welchen die Maaß- und Gewichts-Ordnung vom 16. Mai 1816. Gültigkeit hat", "Hohenzollernsche Lande", "Vormalige Herzogthümer Schleswig und Holstein", "Vormaliges Königreich Hannover", "Vormaliges Kurfürstenthum Hessen", "Vormaliges Herzogthum Nassau", "Vormalige freie Stadt Frankfurt am Main", "Vormalige Landgrafschaft Hessen-Homburg", "Vormalige Bayerische Gebietstheile", "Vormalige Großherzoglich hessische Gebietstheile", mit jeweiligen Angaben von Längenmaaße, Flächenmaaße, Körpermaasße und Gewichte, sowie die Verhältniß-Zahlen (Neues Maaß zu Altes Maaß). Hier erfährt man lokale Besonderheiten, wie z. B. (wahllos herausgegriffen) 1 Kasten Mörtel in Hohenzollern, eine holsteinische Tonne wieviel Quadrat-Ruten, der dortige Oxhoft oder Pott Erde, in Hannover das "Oberharzer Lachter", den Casseler Acker oder Wormser Maaß, Feldschuh oder Werkfuß in Nassau, die Frankfurter-Brabanter Elle oder Quentchen, Unterschiede gab es vom Amt Homburg (zwei Seiten) zum Oberamt Meisenheim (zwei Seiten), altbayerische nun neupreußische Gebiete mussten sich statt Seidel nun auf Schoppen einstellen, während aus dem vormaligen Großherzogtum Hessen Wegstunden zu Klafter wurden, ja die Kalkbütte in Kubikfuß umgerechnet wurde, usw. usw.

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