Gesetz, betreffend die Auflösung des Oberschlesischen Eisenbahn-Garantiefonds unter Uebernahme der auf demselben haftenden Garantiepflicht auf die allgemeinen Staatsfonds, desgleichen die Deckung der im Jahre 1869. erforderlichen Ausgaben zur weiteren Vervollständigung und besseren Ausrüstung der Staatsbahnen.
Vom 25. März 1869.
Berlin, den 25. März 1869. 3 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7384)