Gesetz, betreffend das Einzugs- und Einkaufsgeld in den Landgemeinden und den nach der Landgemeinde-Ordnung verwalteten Städten der Provinz Westphalen.
Vom 24. Jun 1861.
Berlin, den 3. Juni 1861. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5406).