Berlin, den 11. Februar 1861. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5331).
* Mit dem "Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke" samt dem Rechte der Entnahme von Baumaterial und infolge der Übernahme des Unterhalts die Erhebung von Chausseegeld, sowie Anwendung der Bestimmung wegen Chausseepolizei-Vergehen. - Forst (Lausitz), Straßenbau Niederlausitz.
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