Wilfried Melchior Antiquariat

Allerhöchster Erlaß vom 10. Januar 1861., betreffend die Bestätigung der von der Thüringischen Eisenbahngesellschaft beschlossenen Abänderung des §. 10. ihres Statuts und die Bildung eines Erneuerungsfonds für ihr Unternehmen.

Berlin, den 10. Januar 1861. 2 Blatt mit drei Seites Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5313).
* Nachtrag zum Statut Thüringische Eisenbahngesellschaft. Ein Reservefond regelt zum Beispiel den Oberbau, zu den Erneuerungen zählten "bei den Lokomotiven und Tendern" die Auswechslung von genannten Teilen, bei den Wagen dto. (auch der Umbau ganzer Koupees). - Thüringische Eisenbahngesellschaft (ThE).

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