Allerhöchster Erlaß vom 9. März 1853., betreffend die Verleihung des Expropriationsrechtes für die zum Zweck der Verfolgung der Stadt Berlin mit fließendem Wasser auszuführenden Anlagen.
Charlottenburg, den 9. März 1853. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3792).