Allerhöchster Erlaß vom 8. Februar 1853. nebst Tarif zur Erhebung der Gebühren für die Benutzung des schiffbar gemachten Erft-Kanals zwischen der Stadt Neuß und dem Rheine.
Berlin, den 8. Februar 1853. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 3700).