Berlin, Decker 1868. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 7246).
* Zum Straßenbau in der Neumark und östlichen Niederlausitz: Graf von Itzenplitz ordnete an, daß beide Nachträge dieser Gesellschaft für Straßenbau durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz bekannt gemacht werden muß.
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