Wilfried Melchior Antiquariat

Die Postsendungen der Staatsbehörden betreffend.

Verordnung. Karlsruhe, den 21. Mai 1885. Verordnungsbl. für die Großherzoglich Bad. Verwaltung des Wasser- & Straßenbau-Verwaltung.

Karlsruhe, Gutsch 1885. S. 39-65 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Die Regelung der Behördenpost (Amtspost, Dienstpost) in portofreie und portopflichtige Dienstsache, "Frankirung mittelst der üblichen Postwerthzeichen" usw. in 21 Paragrpahen. Als Anlage das "Regulativ über die Portofreiheiten" (17 Artikel), wie auch die "Bestimmungen der Portofreiheiten" als auch das "Verzeichniß der Behörden, Einzelbeamten und öffentlichen Diener, welche ihre gesammte portopflichtige Dienstkorrespndenz mit anderen Großherzoglichen Behörden unfrankirt abzusenden haben" (Liste) und Mustertabelle Portonbuch). - Postgeschichte Großherzogtum Baden. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Technik und Verkehr - Postgeschichte, Philatelie").

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