Wilfried Melchior Antiquariat

Gesetz, betreffend die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schankgefäße.

Vom 20. Juli 1881.

Berlin, Reichsdruckerei 1881. 1 Blatt (S. 249-250). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Nr. 1442).
* Für Gastwirte um das Thema Eichstrich, beginnend "Schankgefäße (Gläser, Krüge, Flaschen etc.), welche zur Verabreichung von Wein, Obstwein, Most oder Bier in Gast- und Schankwirthschaften dienen, müssen mit einem bei der Aufstellung des Gefäßes..." versehen sein. Über Art des Striches, Bezeichnungen und wann nicht, sowie die Strafbarkeit für Gast- und Schankwirthe. "Gegeben Bad Gastein, den 20. Juli 1881 (Kaiser Wilhelm, der sich dort zur Erholung aufhielt). - Eichstrich, Füllstrich.

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