Wilfried Melchior Antiquariat

Königliche Verordnung, betreffend die Haus-Ordnung für die Civil-Festung-Arrest- und Straf-Anstalt zu Hohen-Asperg.

Stuttgart den 20. April 1851.

Stuttgart, Druck Hasselbrink 1851. S. 127-150. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.-Blatt No. 10).
* Hohenasperg: Hausordnung für die Strafanstalt: Aufnahme, Behandlung, Verpflegung, Beschäftigung, Besserung, Strafen, Entlassung. Als interessanter Anhang ab S. 144 die "Haus-Regeln für die Civil-Festungs-Strafgefangenen und Festungs-Arrestanten", sowie ein zweiseitiges "Verzeichniß der den Strafgefangenen und Haus-Arrestanten zu Hohen-Asberg als Zulage und Aufbesserung zu der gewöhnlichen Kost erlaubten Genußmittel" (durch eigene bare Mittel, schwäbisches wie Obstmost und Kartoffelsalat fehlen nicht),"Regulativ für die Kleidung unbemittelter Gefangenen" und Beschreibung der "Lagerstätte" und "Krankenkost". - Heute Vollzugskrankenhaus, JVA, Asperg.

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