Stuttgart, Druck Hasselbrink 1851. S. 43-47. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.-Blatt No. 6).
* Württemberg: "Die Vornahme der Wahl ist mindestens acht Tage zuvor, mit genauer Bestimmung des Tags der Wahlhandlung durch Anschlag an die Synagogenthüre, sowie durch Einladung an die ortsanwesenden Wahlberechtigten oder deren Familien zu verkündefn" usw. enthaltend 9 Paragraphen. - Judaica. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Religion - Judentum").
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