Wilfried Melchior Antiquariat

Rescript an das Kreisamt, die Universität und den Stadtrath zu Leipzig.

die Bekanntmachung des Regulativs wegen Verwaltung der Polizei- und Criminal-Rechspflege in Leipzig betreffend, vom 12ten März 1822. Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen etc.

Dresden 1822. S. 187-203 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 9).
* Das Regulativ der Polizeiverwaltung und Kriminalrechtspflege für die Stadt Leipzig in 38 Paragraphen. Behandelt sind dabei im Besonderen die Studirenden (Studenten), deren Disziplingerichtsbarkeit zwar bei der Universität blieb (z. B. mit "akademische Gefangenenwärter"), das Polizeiamt aber in Kenntnis zu setzen war. Desweiteren auch über die Wohlfahrtspolizei, Marktpolizei, Meß- und Handelspolizei, Gewerbepolizei, Straßenpolizei, Baupolizei, Feuerpolizei, Gesundheits- und Medicinalpolizei, Religionspolizei (Aufsicht über die "Sabbathfeier"), Sittenpolizei ("...mit alleiniger Ausnahme der von den Studirenden zu veranstaltenden Feierlichkeiten") und Weitere.

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