Dresden 1822. S. 177-184 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 8).
* Enthält 42 Paragraphen dieser neuen Bestimmung für die Personenbeförderung mit Postkutschen. Bei Verspätungen durfte man das Postgeld kürzen, umgekehrt durfte der Postillon erhöhte Gebühren verlangen, selbst das Trinkgeld war geregelt. - Verhalten auf Poststationen und der Postcourse, Arten der Reisewagen, Nachtwache, bedingtes Rauchverbot, Pferdewechsel etc. Unterzeichnet von W. Freiherr von Gutschmid (als Minister) und Carl August Küttner (als Sekretär). * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Technik und Verkehr - Postgeschichte, Philatelie").
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