Berlin 1868. 4 S. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg. Nr. 6955). - Gebräunt.
* Darin auch der Hinweis "Ausgeschlossen und somit seiner Durchlaucht dem Fürsten vorbehalten bleibt...die Verwaltung des Stifts Schaaken". Unterzeichnet als Bevollmächtigte von Bernhard König, Carl Wilhelm von Stockhausen und Ludwig Klapp.
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