Ohne Druckvermerk 1803. 58, CIII S. [zus. 161 S., komplett]. 4°. Buchblock (unbeschnittene geöffnete Druckbogen) mit einfachster Fadenheftung d. Zt. - Anfangs unten rechts ganz leiche Knickfalte.
* Eine Schrift über das Publicandum vom 9. Oktober 1803 mit den landesherrlichen Rechten über den eingesessenen Adel. Behandelt im ersten Teil (58 S.) die staatsrechtlichen Verhältnisse der Reichsritterschaft im Allgemeinen in Beziehung auf ihre Besitzungen, sowie im zweiten Teil (CIII S.) das Verhältnis der Gutsherren in den Fürstbistümern Bamberg und Würzburg mit Urkunden belegt (Graf von Thürheim, Rittertag Schweinfurt, Rittertag Haßfurt (zahlr. Namensnennungen), Verzeichnis der von der Ritterschaft nicht erschienenen 1557 (z. B. Wolff von und zu Wilhelmsdorff, Philipp von Thüngen, Hans von Rottenhan, Neithardt von Thüngen zum Zeitloß, Vulprecht Riedesel zu Eisenbach u. v. a. mit Nennung des Grundes), Verzeichnis der auf dem Rittertage 1566 Erschienenen (Tabellen, darunter Hutten, Bibra u. a.), dasselbe 1567 [mit Ordnung Rhön und Werra, Baunach, Steigerwald], Türkenhilfe 1526 mit umfangreichen dreiseitigen Namentabellen, der Bischöfe von Würzburg bis Anfang 17. Jahrhundert ausgeübte Kriminaljurisdiktion [19 Fälle mit Adelige], dto. im 18. Jahrhundert [13 Fälle], Rezeß zw. Hochstift Bamberg und Ritterkanton Gebirg und Baunach 1716 [Orte und Namen der Veränderungen).
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