[Ohne Druckvermerk, 1784]. S. 330-336. 4°. Rückenstreifenheftung. (Beckmans Gesetze, II, 35-36).
Über das Armenwesen der Bergstadt, mit Abschnitte über Aufsicht, Betteln, Wirtshäuser, Durchreisende, Allmosensammlung, Arbeitsanstalt, Kranke, Versorgung, Erziehung der Kinder, Hilfskasse, Katastrophenschutz (Einteilung in Bezirke, Versorgung der Bevölkerung) in 17 Punkten, unterzeichnet von F. W. H. von Trebra und C. von Praun. Die angefügte Ordnung für die Spinnerei mit Einteilung "Für den Spinner" und "Für die Spinner" (über Haspel, Garn, Wolle, Löppe usw., als Heimarbeit) von denselben "Berg- und Viceberghauptleute" unterzeichnet.
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