Potsdam den 9ten May 1766. S. 239-247. 4°. Rückenstreifenheftung. (Beckmans Gesetze, II, 22). - Letzte Seite (Textrest) in Kopie.
* Die Bleiche zum Bleichen von Tuch, hier im speziellen Garn (Garnbleicher) unter dem Bleichmeister auch Bleicher und Bleichknechte) zum Abstellen von Mangel und Mißbrauch bei der Bleicherei zum Schaden der Leinenfabriken, also der Ganzen Schlesischen Industrie ("Schlesischen Commercii"), "Leinwand- und Schleyerfabriquen". * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Kunst - Mode, Textilien, Teppiche").
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