Wilfried Melchior Antiquariat

Erneuertes und vermehrtes Salpeteredict, für das Herzogthum Magdeburg, das Fürstenthum Halberstadt, und die Grafschaft Mansfeld Magdeburgischer Hoheit.

Berlin, den 1sten Martii 1767. Mit Holzschnitt-Schmuckkopfleiste. Daran anschließend vier weitere Instruktionen.

Berlin, den 1sten Martii 1767. S. 1-43 (alle 4 Teile). 4°. Rückenstreifenheftung. (Beckmans Gesetze, VII, 1-5). - Letzte Seite in Kopie.
* 2. Instruction für jeden Specialaufseher auf die Salpeterwände und Grudenhäuser in den Städten und Dörfern des Herzogthums Magdeburg und Fürstenthums Halberstadt. Berlin, den 1sten Martii 1767. - 3. Königlich-Preussische Instruction und Eid für den Salpetersieder. "Rothenburg, den (im October 1778)" [Datum verstümmelt, wohl Rothenburg an der Oder]. - 4. Kön. Preuss. Instruction für den Salpeterinspector (auch Hütten- oder Salpeterbereuter). - 5. Königlich-Preussisches Rescript in Salpetersachen. - Enthält jewiels Verordnungen über die Salpetergewinnung (Abkratzung, Grabung, Salpeterhütten, Salpeterkommission), welche damals zur Herstellung von Schießpulver eine wichtige Tätigkeit war.

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