[Ohne Druckvermerk, 1783]. 23 S. 4°. Rückenstreifenheftung. (Beckmans Gesetze I, 1). - Letzte Seite (lediglich ein Formular) in Kopie.
Enthält in 85 Paragraphen, datiert Freiburg den "27ten Wintermonat 1781" und unterzeichnet von Johann Nepomuk Freiherr von Wittenbach und Hermann von Greiffenegg die genannte Verordnung, welche in einem Anhang ("Fortsetzung") unter der Armenanstaltsdirektion Freiburg am 12. März 1782 herausgegeben wurde. - Über Allmosen, Sammlungen, Taglöhner, Betteln u. a.
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