Separatum von Cap. V in Buch X. [Von den unmittelbahren Reichs-Städten. Die Rheinische Banck. Aus: Staats-Beschreibung. 1721]. Mit gestoch. Wappentafel.
2 Blatt (S. 270-271) und Tafel. Kl.-8°. Rückenstreifenheftung. Auf dem Kupferstich das Stadtwappen ("Speyer") zusammen mit anderen Reichsstädten.