Separatum von Cap. IV in Buch X. [Von den unmittelbahren Reichs-Städten. Die Rheinische Banck. Aus: Staats-Beschreibung. 1721]. Mit gestoch. Wappentafel.
1 Blatt (S. 270) und Tafel. Kl.-8°. Auf dem Kupferstich das Stadtwappen ("Worms") zusammen mit anderen Reichsstädten.