Separatum von Cap. IX in Buch IX. [Von denen unmittelbahren Grafen des Teutschen Reichs. Die Westphalische Grafen-Banck. Aus: Staats-Beschreibung. 1721]. Mit Wappentafel.
2 Blatt (S. 235-237) und Tafel. Kl.-8°. Rückenstreifenheftung. - Letzte Seite und Wappentafel in Kopie. * "Sie sind ein altes holsteinisches Geschlecht".