Separatum von Cap. IV in Buch IX. [Von denen unmittelbahren Grafen des Teutschen Reichs. Die Westphalische Grafen-Banck. Aus: Staats-Beschreibung. 1721].
4 Blatt (S. 214-219) und Tafel. Kl.-8°. Rückenstreifenheftung. - Textanfang (3 Zeilen) und letzte Seite in Kopie. * Beschreibt die Linien zu Geroldstein, Blanckenheim und Kayl.