Separatum von Cap. XVII in Buch IX. [Von denen unmittelbahren Grafen des Teutschen Reichs. Die Schwäbische Banck. Aus: Staats-Beschreibung. 1721]. Mit gestoch. Wappentafel.
3 Blatt (S. 152-155) und Tafel. Kl.-8°. Rückenstreifenheftung. - Erste und letzte Seite als Kopie. Auf dem Kupferstich das Wappen ("Waldstein").