Separatum von Cap. IX in Buch IX. [Von denen unmittelbahren Grafen des Teutschen Reichs. Die Schwäbische Banck. Aus: Staats-Beschreibung. 1721]. Mit gestoch. Wappentafel.
3 Blatt (S. 119-123) und die Tafel. Kl.-8°. Rückenstreifenheftung. - Letzte Seite (Textrest mit 5 Zeilen) als Kopie. Auf dem Kupferstich das Wappen "Pappenheim".