Freiburg, Hermann M. Poppen 1846. Doppelblatt mit den Seiten 37-40. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. - Komplette Einzelnummer
Enthält auf drei Textseiten die Bekanntmachung der preußischen Regierung, hier "zur Kenntnis des Schifferstandes" (im Großherzogtum Baden) als "Polizei-Ordnung für den Ruhrkanal bei Duisburg von der Ruhr bei Neugatt bis zum Rheinkanale".
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