Ährensammeln und Feldhüter (Feldschütz)
Ohne Ort, 20. Juli 1773. 1 Blatt. Qu.-Folio (ca. 35 x 42,5 cm).
Dekorative Verordnung m it Schmuckinitiale, "daß solange der Bauer auf dem Felde ist, niemand unter dem Vorwande des Aehrensammelns auf den Feldern sich betretten lassen, noch minder sich unterstehen soll, bey empfindlichster Leibes-Strafe, einiges Getraide abzustreifen, abzuschneiden oder sonst zu entfremden, oder wegen der Hasenhatz und des Wachtelfangs, die Felder mit den Hunden zu durchstreichen, und frevelhaft niederzutreten, widrigenfalls die Hunde tod geschossen...so soll auch den Oescheyen und aufgestellten Wächtern...Assistenz...geleistet werden". - Getreide (Getreideernte): Feldschütz, Feldhüter, Feldpolizei, Ernteschutz, Erntediebstahl, Ährenlesen.
Bestellnummer: 52737