Auf der resepective Herren Deputirten des geschwornen Amts gehorsamste Anzeige die Bestimmung des Zieglers- und Kalchbrennerszeugs betreffend...wird von nun an der Tax des gebrandten Zeugs folgender Gestalten regulirt...

Einblattdruck.
Ohne Ort, 2. März 1782. 1 Bl. Qu.-Folio (ca. 35 x 42 cm). - Stärker sporfleckig.
* Preisliste als "Aushang" in großer Schrift mit dem Hinweis, daß bei minderer Qualität Preisermäßigung möglich ist. - Für "Maurstein, Guggeißlein, Dachblatten, Kaminsteine, Seihenziegel" u. a. - Handwerk: Ziegelei, Ziegelbrenner, Kalkbrenner usw. für Handwerker bzw. Bauarbeiter. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Wirtschaft - Handwerk").

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