Verordnung, die Aufhebung der Ober-Medicinal-Direction und die Organisation der Medicinal-Behörden, sowie die Bildung der Medicinalbezirke betreffend.

Darmstadt, am 29. December 1876.
1876. S. 665-676 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Hess. Reg.-Bl., 56).
* Das öffentliche Gesundheitswesen wurde neu organsisiert. Aufgehoben wurde die bisherige Obermedizinaldirektion, an deren Stelle die Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege trat (beim Ministerium des Innern). Geregelt wurde gleichzeitig Centralauschüsse, Vereine, Kreisärzte (Kreis-Gesundheitsämter). - Großherzogtum Hessen.

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