Allerhöchster Erlaß vom 12. September 1855., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der von dem I. Jerichowschen projektirten Chausseen: 1) von Möckern über Loburg nach der Anhalt-Dessauschen Grenze in der Richtung auf Zerbst, sowie von Möckern über Steglitz und Burg nach Niegripp, 2) von Loburg über Groß-Lübars, Drewitz und Magdeburgerforth nach Ziesar und 3) von Alt-Königsborn an der Biederitz-Möckernschen Chaussee über Gommern und Leitzkau bis zur Anhaltschen Grenze gegen Zerbst.

Sanssouci, den 12. September 1855. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 4296). - Obere Ecke etwas fleckig.

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