Allerhöchster Erlaß vom 11. Februar 1861., nebst Tarif von demselben Tage, betreffend die Erhebung der Abgaben für die Benutzung der Kanäle und Schleusen auf den Wasserstraßen in der Provinz Preußen zwischen den Orten Osterode, Deutsch-Eylau, Saalfeld, Liebemühl, Hoffnungskrug, Kleppe und Elbing, sowie der geneigten Ebenen zwischen den Orten Hoffnungskrug und Kleppe.