Neuzeit (Württemberg: Gesetze)

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Ernte

Erndt-General-Rescript;

d. d. 29 Mai 1806. Friedrich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg etc. etc. etc. Mit gefalt. Musterformular. Einzelnummer der Slg. Württ. Generalreskripte. Nro. XIV.
Stuttgart 1806. S. 61-81. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. - Leicht gebräunt.
* Für den Ernte-Zehenten betreffende Verordnung: Heuzehend, Fruchtzehend und Kleiner Zehnend. Das große Muster als "Flur- oder Felder-Beschreibung" zur Eintragung der Zelgen und Brache. - Stichworte (Abschnitte:) Flurbeschreibung, Frohndienste, Strohlieferung, Fruchtlieferung, Felderbegehung (Kastenknecht oder Speichermeister), Schaden durch Zufall ("Hagel oder Feuer vom Himmel") u. a.
Bestellnummer: 170126
20,00 EUR
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Feuerwehr

Regierungsbl. für das König reich Württemberg.

Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 18. Februar 1851.
Stuttgart, Druck Hasselbrink 1851. S. 13-19. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.-Blatt No. 3).
* Feuerwehr und Straßenverkehr - Enthält in den Bekanntmachungen vom Innenministerium eine "Verfügung, betreffend die Abänderung der Auszeichnung der bei Brandfällen mit der Leitung der Löschanstalten bauftragten Beamten und der bei Zusammenrottungen und Aufruhr der bewaffneten Macht zur Seite stehenden Civil-Commissäre" ("wenn Sie bei Nacht oder sonst im Dienst auf die Straße gerufen werden...eine gelbe Schärpe von Seide oder wollenem Stoffe in einer Schleife mit 1 1/2 Fuß langen Enden über der Schulter von der Rechten zur Linken zu tragen haben"). Desweiteren darin auch eine "Verfügung, betreffend die Gestattung des Nebeneinanderspannens von drei Pferden auf bestimmten Straßenstrecken" (dazu Details in 9 Punkten), wie auch eine 10-teilige Liste "derjenigen Staats- und Nachbarschafts-Straßen, auf welchen das Nebeneinanderspannen von drei Pferden gestattet ist" als historisches Thema Straßenausbau, zusätzliche Spur usw., hier auch "nach Backnang, Sulzbach, Groß-Oerlach und Hall", "Straße von Göppingen über Schorndorf, Welzheim, Gaildorf, Westheim nach Hall" u. a.).
Bestellnummer: 143962
10,00 EUR
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Gewerbe

Revidirte Instruktion zu Vollziehung der allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 5. August 1836.

Stuttgart den 20. März 1851.
Stuttgart, Druck Hasselbrink 1851. S. 53-96. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.-Blatt No. 8).
* Württemberg: 125 Paragraphen regeln Gewerbe und Handwerk vom Fabrikzeichen über Handhabung von Lehrlinge, Geselln, Meisterrecht, Berufe von Büchsenmacher bis Zinngießer. Zunft und Zunftzwang. Das kaufmännische Gewerbe,. Sowie die unzünftigen Gewerbe (Getreidemüller, Kunstfärber, Ziegler und Schieferdecker), Erfindungen und Patente.
Bestellnummer: 143929
25,00 EUR
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Hausierer

Verfügung in Betreff der Ordnung des Hausirwesens.

Stuttgart den 5. April 1851.
Stuttgart, Druck Hasselbrink 1851. S. 97-126. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.-Blatt No. 9).
* Württemberg: 25 Paragraphen regeln Wandergewerbe und Hausierhandel des "herumziehenden Gewerbes" wie Erlaubnis (keine Personen unter 30 Jahre, besondere Bedingungen für Zigeuner), Dauer, Umfang , Warenarten, Kinderschutz, Patente, Bestrafungen, Zulassung von Ausländer, Gewerbearten, Ausnahmen (genannt sind Produkte der "Sensenfabriken Friedrichsthal und Neuenbürg, die Steingutfabrik Schramberg, die Glashütten, die Fabrikation der Schwarzwälder-Uhren, der Verlag des Amtlichen Kalenders..:"), Aufkäufer, Musterreisende, Schausteller ("für Auge und Ohr...mit musikalischen oder dramatsichen Aufführungen").
Bestellnummer: 143930
25,00 EUR
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Impfgesetz

Verfügung des Ministeriums des Innern, die Vollziehung des Impfgesetzes vom 8. April 1874 betreffend.

Vom 25. Februar 1875.
Stuttgart, Hasselbrink 1875. S. 139-157 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.- Bl. No. 6).
* Abgedruckt: "Impfschein. Zeugniß. Impfliste. Uebersicht über das Ergebnis der Impfung".
Bestellnummer: 174870
15,00 EUR
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Irrenanstalten

Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Benennung der Aufsichts-Commission für die Staatskrankenanstalten und die Verleihung der Befugnisse eines Landes-Collegiums an diese Behörde.

Vom 23. Januar 1875.
Stuttgart, Hasselbrink 1875. S. 77-96 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.- Bl. No. 3).
* Abgedruckt ist das "Statut der Staats-Irrenanstalt Schussenried, Winnenthal und Zwiefalten" und "Vorschrift, betreffend die ärztlichen Berichte über die in der Staats-Irrenanstalten aufzunehmenden Geisteskranken". - Winnenthal, d. i. Winnenden, Heil- und Pflegeanstalten.
Bestellnummer: 174867
20,00 EUR
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Juden

Königliche Verordnung, die Wahl und die Amtsdauer der Besitzer der israelitischen Kirchenvorsteherämter betreffend.

Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 1. April 1851.
Stuttgart, Druck Hasselbrink 1851. S. 43-47. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.-Blatt No. 6).
* Württemberg: "Die Vornahme der Wahl ist mindestens acht Tage zuvor, mit genauer Bestimmung des Tags der Wahlhandlung durch Anschlag an die Synagogenthüre, sowie durch Einladung an die ortsanwesenden Wahlberechtigten oder deren Familien zu verkündefn" usw. enthaltend 9 Paragraphen. - Judaica. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Religion - Judentum").
Bestellnummer: 143928
10,00 EUR
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Juden

Verfügung, betreffend die Anordnung und Beaufsichtigung des israelitischen Religionsunterrichts in der Schule.

Stuttgart 8. Mai 1851.
Stuttgart, Druck Hasselbrink 1851. S. 156-157. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.-Blatt No. 12). - In vollständiger Einzelnummer S. 153-158.
* Württemberg: Über zwei Seiten diese Regelung "In Absicht auf die Anordnung und Beaufsichtigung des von den Rabbinen und Vorsängern zu ertheilenden Religionsunterricht...besuchenden israelitischen Kinder". Über Mitaufsicht und Visitation. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Religion - Judentum").
Bestellnummer: 143932
10,00 EUR
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Justizverwaltung

Bittschriften und insbesondere die Beobachtung der geordneten Instanzen bei Einrichtung derselben betr.

General-Rescr. d. d. 12. Apr. 1806. Einzelnummer der Slg. Württ. Generalreskripte. Nro. VII-XIII und XV. Zusammen gebunden.
Stuttgart 1806. S. 29-60 und 83-94. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. - Leicht gebräunt.
* Zusammengefasst die wichtigen Grundlagen der Justizverwaltung im neuen Königreich Württemberg von König Friedrich: Verordnung an die Einwohner der Amts-Orte ("zur Publicirung derselben auf dem Rathause..., auch dieselbe von den Kanzeln verkündigt...", daß Beschwerden über den Dienstweg an die jeweilige Behörde zu gehen haben und erst nach Ablauf von 2 Monaten die "Angelegenheit Uns unmittelbar" vorgetragen werden kann, wiederholte Beschwerden ohne neue Umstände jedoch geahndet werden usw.). Anschließend folgen das Reskript "Zeit-Bestimmung für die Volljährigkeit" ("Gesezliche Vorschrift auch auf Unsere neuesten Königlichen Staaten...daß von nun an keiner Unserer Königlichen Unterthanen vor zurückgelegtem 25sten Jahr seines Alters für majorem gehalten, oder in eine eheliche Verbindung zugelassen werden soll, wofern ihm nicht...eine besondere Dispensation hiezu ertheilt seyn wird"), Reskript "Vorschrift eines Papier-Formats", "Instruktion des Kreis-Hauptmanns" (19 Paragraphen, darunter über "Feuer-Lösch-Anstalten", "Vaganten und anderes Gesindel", "Instruktion für den zweiten Senat des Königl. Ober-Justiz-Collegii" (41 Paragraphen), "Instruktion für das Königl. Ober-Appellations-Tribunal" (55 Paragraphen. Gerichtsvorschriften: Über die Dienstverhältnisse der Gerichte, wie Befugnisse usw. der Kollegiumsmitglieder, dem Präsidium ("hat den ununterbrochenen möglichst schleunigen Betrieb der zu entscheidenden Prozesse...zu sorgen"), der Referenten, dem Direktor, Räte, Sekretäre, Kanzellisten, Gerichts-Pedell und dem Gerichts-Bote ("Beyde sollen des Lesens und Schreibens wohl erfahren seyn") und Advokaten. Desweiteren über die Instanzen, Akten, Rechtsmittel, Verhandlungen ("...bey geschlossenen Thüren"), Prozesskosten etc. und "Instruction für den ersten Senat des Königl. Ober-Justiz Kollegii" (43 Paragraphen).
Bestellnummer: 170119
15,00 EUR
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Justizvollzug

Königliche Verordnung, betreffend die Haus-Ordnung für die Civil-Festung-Arrest- und Straf-Anstalt zu Hohen-Asperg.

Stuttgart den 20. April 1851.
Stuttgart, Druck Hasselbrink 1851. S. 127-150. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.-Blatt No. 10).
* Hohenasperg: Hausordnung für die Strafanstalt: Aufnahme, Behandlung, Verpflegung, Beschäftigung, Besserung, Strafen, Entlassung. Als interessanter Anhang ab S. 144 die "Haus-Regeln für die Civil-Festungs-Strafgefangenen und Festungs-Arrestanten", sowie ein zweiseitiges "Verzeichniß der den Strafgefangenen und Haus-Arrestanten zu Hohen-Asberg als Zulage und Aufbesserung zu der gewöhnlichen Kost erlaubten Genußmittel" (durch eigene bare Mittel, schwäbisches wie Obstmost und Kartoffelsalat fehlen nicht),"Regulativ für die Kleidung unbemittelter Gefangenen" und Beschreibung der "Lagerstätte" und "Krankenkost". - Heute Vollzugskrankenhaus, JVA, Asperg.
Bestellnummer: 143931
30,00 EUR
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