Verfügung, betreffend die Anordnung und Beaufsichtigung des israelitischen Religionsunterrichts in der Schule.

Stuttgart 8. Mai 1851.
Stuttgart, Druck Hasselbrink 1851. S. 156-157. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.-Blatt No. 12). - In vollständiger Einzelnummer S. 153-158.
* Württemberg: Über zwei Seiten diese Regelung "In Absicht auf die Anordnung und Beaufsichtigung des von den Rabbinen und Vorsängern zu ertheilenden Religionsunterricht...besuchenden israelitischen Kinder". Über Mitaufsicht und Visitation. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Religion - Judentum").

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