Königliche Verordnung, betreffend die Hausordnung der Strafanstalt für jugendliche Gefangene in Hall.

Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 22. Oktober 1851.
Stuttgart, Druck Hasselbrink 1851. S. 253-278. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.-Blatt No. 27).
* Über Behandlung, Verpflegung, Beschäftigung, sittliche Besserung, Strafen und Belohnungen, Entlassung, sowie ein Anhang (ab S. 272) mit "Haus-Regeln für die Anstalt der jugendlichen Strafgefangenen zu Hall", über Bekleidung, Lagerstätten und Krankenkost. - Württemberg, JVA, Jugendstrafanstalt.

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