Gesetz, in Betreff einiger Abänderungen und Ergänzungen des Polizeistrafgesetzes.

Stuttgart, Druck Hasselbrink 1852. S. 97-104. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.-Blatt No. 11).
* "Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg" verordnet Artikel über das Betteln (Art. 1), vor allem der Ausländer (Art. 2), für Arbeitsscheue (Art. 3), Spiel und Trunk (Art. 4), Unterhalt (Art. 5), Mißbrauch bei Unterstützung und Wohltätigkeit (Art. 6) sowie Weiteres (Betteln von Kindern, Beschäftigungsanstalten usw.). * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Recht - Kriminalistik, Polizei, Strafvollzug").

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