Verordnung der Ober-Amts-Regierung zu Budissin, die Actenreposituren und Inventarienverzeichnisse bei Kirchen, Pfarren und Schulen betreffend; vom 14ten Mai 1830.

Von Gottes Gnaden, Anton, König von Sachsen ... Gegeben zu Budissin, am 14ten Mai 1830.
Dresden, ohne Druckvermerk, 9. Juni 1830. 8 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 13).
* "Die Kirchen- und Pfarr-Acten-Reposituren betreffend". Die Schulen, welche damals der Kirchen unterlagen behandelt das "Locat V", mit Aufzählungen von Stundenplan bis zu den einzelnen Aktengruppen. Als Anhang an die Verordnung folgt ein "Schema, wornach sich die Einrichtung...zu richten ist". Dem Schulinvenar sind zwei Seiten gewidmet, vom Pult bis zur Schulbibliothek.

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