Verordnung, den Volljährigkeits-Termin in Neu-Vorpommern und Rügen betreffend.

Vom 6ten Juni 1831.
Berlin, den 6ten Juni 1831. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1294).

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