StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Verordnung, betreffend die Kompetenz des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten zur Verfügung über Gegenstände der Unterrichts- und der Medizinal-Verwaltung in den neuerworbenen Gebietstheilen.