StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Nachtrag zu dem Tarif vom 28sten Februar 1816., wornach in dem Königlich-Preußischen Großherzogthum Posen, dem Herzogthum Pommern, und Fürstenthum Rügen, die daselbst vorkommenden fremden Geldsorten in den Königlichen Kassen angenommen werden können.