Gesetz, betreffend eine Abänderung des Gesetzes vom 24. März 1873. über die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten,

Vom 28. Juni 1875.
Bad Ems, den 28. Juni 1875. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8334).
* Stichworte: Tagegeld, Fahrtkosten, Erstattung Reisekosten, Beamte.

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