Erlaß des Ministers für Volkswohlfahrt, betreffend Änderung des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte sowie des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen.

Vom 11. März 1920.
Berlin, den 11. März 1920. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 11868).

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