Allerhöchster Erlaß vom 25. Juni 1856., betreffend die Ausführung des Baues der Saarbrücken-Trier-Luxemburger Eisenbahn durch die Direktion der Saarbrücker Eisenbahn zu Saarbrücken, sowie die Ertheilung des Expropriationsrechts für die in Rede stehende Bahn.

Sanssouci, den 25. Juni 1856. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 4483).
* "...bis zur Großherzoglich Luxemburgischen Grenze bei Wasserbillig in Richtung auf die Stadt Luxemburg...".

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