Allerhöchste Kabinetsorder vom 3. Januar 1845., betreffend die von den Häuptern der vormals reichständischen Familien in Prozessen über ihre Domainen abzuleistenden Eide.

Berlin, den 3. Januar 1845.
Berlin, den 3. Februar 1845. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2538).
* Eidesleistung stellvertretend durch Hofbeamter der Domainen, Lehn- und Patri monial-Gerechtsame. - Stichworte: Reichsstände, Domänen, adelige Grundbesitzer.

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