Allerhöchste Kabinetsorder vom 10. Januar 1837., durch welche der Stadt Neuwied die Erhebung eines Pflastergeldes nach dem anliegenden Tarif vom 31. Dezember 1836. bewilligt wird.

Berlin, den 10. Januar 1837. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1831).
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