Vertrag, zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Großherzogthum Baden wegen wechselseitiger Gewährung der Rechtshülfe.

Vom 14. Januar 1870.
Berlin, Decker 1870. S. 67-77 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Bundesgesetzbl., Nr. 461).
* Bevollmächtigte an dem Vertrag waren Legationsrat Bernhard König und Herrmann von Schelling für Preußen, sowie Minister Hans Freiherr von Türckheim für das Großherzogtum Baden. Einteilung: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Strafsachen, Allgemeine Bestimmungen. - Angefügt sind in dieser Ausgabe zwei Bekannmachungen mit Ernennungen: Konsul Bellaigue de Bughas zum Französischen Konsul in Danzig und der Kaufmann Eduard Levy zu Hamburg als Generalkonsul der Republik Nicaragua [Nikaragua].

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